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Veröffentlicht: Donnerstag, 09. April 2020 15:35

STT announcement

Saison 2019-2020 abgebrochen!

Diese Woche hat der Zentralvorstand STT einstimmig entschieden, dass die Mannschaftsmeisterschaft der Damen und Herren in den Regionalligen und der Nationalliga definitiv abgebrochen und nicht zuende gespielt wird.

Diese Woche hat der Zentralvorstand STT einstimmig entschieden, dass die Mannschaftsmeisterschaft der Damen und Herren in den Regionalligen und der Nationalliga definitiv abgebrochen und nicht zuende gespielt wird. Wir sind überzeugt, dass diese Entscheidung für die Gesundheit unserer Spieler und Funktionäre die richtige ist. Auch hat die konsultative Umfrage bei den Nationalligavereinen ergeben, dass etwa die Hälfte der Vereine für einen sofortigen Abbruch der Saison ist. 

Was passiert nun mit den gespielten Ergebnissen der Saison 2019/20?

Plan A ist die komplette Annullation der Saison ohne Wertung der Ergebnisse. D.h., die nächste Saison wird so geplant, als wäre die Saison 2019/20 nie gespielt worden.

Im Rahmen der Umfrage an die Nationalligavereine haben sich zahlreiche Vereine dafür ausgesprochen, die Saison, soweit gespielt, zu werten. Der Zentralvorstand und der Nationalligavorstand haben diesen Vorschlag aufgenommen. Basierend auf den diversen eingegangenen Vorschlägen hat der NL-Vorstand einen Plan B erarbeitet, wie die Saison gewertet werden kann. Dieser Plan B sieht zusammengefasst folgendes vor:

  • Alle Mannschaften, die aufgrund des jetzigen Spielstands rechnerisch definitiv auf- oder absteigen würden, steigen auf oder eben ab.
  • Alle anderen Mannschaften, d.h. auch diejenige, deren Auf- oder Abstieg rechnerisch noch nicht sicher ist, verbleiben in derselben Liga.
  • Es gibt in der Saison 2019/20 keine Schweizermeister in der Nationalliga
  • Die Bestimmung der Aufsteiger in die NL sowie die Wertung der restlichen Regionalligen liegt in der Kompetenz jedes Regionalverbandes.

Die Entscheidung über Plan A oder B muss einheitlich für die ganze Schweiz getroffen werden, d.h. mit Geltung für alle Regionalverbände sowie die Nationalliga. Zuständig für diesen Not-Entscheid ist der Zentralvorstand gestützt auf Art. 3.3.5 Ziffer 3 Statuten. Obwohl normalerweise die Delegiertenversammlung als Organ mit Kompetenz über das Sportreglement über den Mannschaftsspielbetrieb entscheiden kann, ist dies in der jetzigen Situation aus folgenden Gründen nicht möglich und nicht zulässig: Die Organisation einer physischen ausserordentlichen Delegiertenversammlung ist aufgrund der Ausnahmesituation nicht erlaubt. Eine Urabstimmung (Zirkularbeschluss) ist gesetzlich gemäss Art. 66 Abs. 2 ZGB nur dann zulässig, wenn sie in den Statuten ausdrücklich vorgesehen ist. Da unsere Statuten die Urabstimmung nicht vorsehen, müssten alle Clubs einstimmig für die eine oder andere ausserordentliche Lösung stimmen, was illusorisch ist. Somit muss der ZV entscheiden, und zwar ausgehend von Art. 3.3.5 Ziff. 3 der Statuten : „Regelung der Geschäfte zwischen den RV und STT“. In der Tat handelt es sich um eine besondere Notangelegenheit, welche STT und die RV betrifft.

Der Zentralvorstand entscheidet bis zum 19.04.2020 über die Variante A oder B. Die Entscheidung wird spätestens am 20.04.2020 kommuniziert.

Unabhängig davon, ob Variante A oder B gewählt wird, wird die Frist gemäss Art. 50.9.3 und 50.11.3 SpR für die Meldung der freiwilligen Abstiege sowie der Rückzüge aus der Nationalliga ausnahmsweise um einen Monat bis zum 15.05.2020 verlängert.

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Plan_B_Saison_19-20_20-21

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Réponses_Clubs_LN_Antworten_NL-Clubs

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